Darauf haben die Ukrainer nicht gewartet: Für die Anmeldung droht eine Geldstrafe von 1000 Euro.

Darauf haben die Ukrainer nicht gewartet: Für die Anmeldung droht eine Geldstrafe von 1000 Euro
Darauf haben die Ukrainer nicht gewartet: Für die Anmeldung droht eine Geldstrafe von 1000 Euro

Ukrainer in Deutschland müssen ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug anmelden, andernfalls droht eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro.

Laut dem Melderecht in Deutschland muss jeder, der in eine neue Wohnung zieht, sich innerhalb von zwei Wochen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt anmelden. Bei einer Verfehlung dieser Frist wird eine Geldstrafe von 10 bis 1000 Euro verhängt, obwohl solche strengen Sanktionen in der Praxis selten angewendet werden.

Die Wohnsitzanmeldung (Anmeldung bei der Meldebehörde) ist eine notwendige Voraussetzung für ein normales Leben in Deutschland. Das Dokument Anmeldebescheinigung, das nach der Anmeldung ausgestellt wird, wird benötigt, um ein Bankkonto zu eröffnen, eine Krankenversicherung abzuschließen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ein Kind in die Schule einzuschreiben und sogar eine SIM-Karte zu kaufen.

Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:

  • Reisepass oder Aufenthaltstitel (Aufenthaltstitel)
  • Schriftliche Bestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Mietvertrag
  • Heirats- oder Geburtsurkunden (bei Anmeldung der Familie)

In großen Städten (Berlin, Köln, München, Hamburg) ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich, während in kleinen Orten eine persönliche Warteschlange oder eine telefonische Anmeldung möglich ist.

Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars (Anmeldeformular) ist es wichtig, die religiöse Zugehörigkeit korrekt anzugeben, da dies die Zahlung der Kirchensteuer beeinflusst. Orthodoxe Christen und Muslime sind von dieser Steuer befreit.

Die deutschen Behörden achten besonders darauf, gegen Scheinanmeldungen vorzugehen. Für das Vorlegen falscher Informationen ist eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen.

Ukrainische Staatsbürger, die im Rahmen des Schutzprogramms oder mit einem Visum des Typs D eingereist sind, wird empfohlen, sich so schnell wie möglich nach der Ankunft anzumelden. Dies ist entscheidend für den Zugang zu sozialen Dienstleistungen, einschließlich finanzieller Unterstützung, Integrationskursen und medizinischer Versorgung.

Bei der Ausreise aus Deutschland muss die Anmeldung storniert werden, und bei einem Umzug innerhalb des Landes reicht es aus, sich an der neuen Adresse anzumelden - die Abmeldung am vorherigen Wohnort erfolgt automatisch.


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