Nicht nur die Aufenthaltsdauer: Polen verschärft alle Kriterien für den Erwerb der Staatsbürgerschaft.

Nicht nur die Aufenthaltsdauer: Polen verschärft alle Kriterien für den Erwerb der Staatsbürgerschaft
Nicht nur die Aufenthaltsdauer: Polen verschärft alle Kriterien für den Erwerb der Staatsbürgerschaft

Änderungen der Bedingungen für den Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft

Die parlamentarische Opposition und die Regierung Polens haben beschlossen, die Bedingungen für den Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft zu verschärfen und fordern mindestens zehn Jahre ununterbrochenen Wohnsitz im Land. Laut Informationen von Yavp.pl stehen Ausländern zwei Wege zur Verfügung, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Der erste ist das Verfahren 'uznanie za obywatela polskiego', das die Einreichung von Dokumenten beim Woiwoden vorsieht. Der zweite ist die Staatsbürgerschaft, die vom Präsidenten des Landes gewährt wird, dessen Verfahren nicht an Anforderungen gebunden ist, sodass einige Ausländer die Staatsbürgerschaft erhalten konnten, ohne in Polen zu wohnen.

Die Idee, die Anforderungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu erhöhen, entstand als Reaktion auf die steigende Einwanderung, insbesondere aus der Ukraine. Die Pläne der Regierung umfassen die Erhöhung der Mindestdauer des ununterbrochenen Wohnsitzes in Polen von drei auf zehn Jahre. Das Ministerium für Inneres und Verwaltung wird nach den Präsidentschaftswahlen im Mai an neuen Bedingungen für die Gewährung der Staatsbürgerschaft arbeiten. Es wird vorgeschlagen, eine Gebühr für die Prüfung von Anträgen auf Staatsbürgerschaft durch den Präsidenten in Höhe von 1669 Zloty und 1000 Zloty durch den Woiwoden festzulegen.


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