Markt für Grundstücke: Wie Kämpfer Grundstücke privatisieren können.


Kämpfer haben ein vorrangiges Recht auf den Erhalt eines Grundstücks, aber der Ausnahmezustand kann dieses Recht beeinflussen. Laut Gesetz ist die unentgeltliche Privatisierung von Land ohne Gebäude während des Ausnahmezustands verboten.
Wenn jedoch auf dem Grundstück ein legales Gebäude vorhanden ist, wie z.B. ein Wohnhaus, eine Garage, eine Datscha oder wenn das Grundstück vor dem 1. Januar 2002 zur Nutzung übergeben wurde, kann die Privatisierung sogar während des Ausnahmezustands durchgeführt werden.
Fünf Arten von Grundstücken, auf die Kämpfer ein vorrangiges Recht haben, umfassen:
- Grundstücke für Wohnungsbau (0,1 - 0,25 Hektar);
- Grundstücke für den Bau von Garagen (bis zu 0,01 Hektar);
- Grundstücke für den Bau eines Wochenendhauses (bis zu 0,1 Hektar);
- Grundstücke für Gartenbau und Gemüsebau (bis zu 0,12 Hektar);
- Grundstücke für die Landwirtschaft (bis zu 2,0 Hektar).
Jedoch kann jede Art von Nutzung nur einmal kostenlos privatisiert werden. Zum Beispiel ist es nicht möglich, 0,06 Hektar für den Wohnungsbau zu privatisieren und dann noch 0,04 Hektar für ein anderes Wohnhaus. Aber man kann 0,1 Hektar für ein Wohnhaus und 0,01 Hektar für eine Garage privatisieren.
Nach dem Ende des Ausnahmezustands kann man sogar ein Grundstück, das keine Gebäude hat, privatisieren. Das Verfahren zur Privatisierung umfasst die Einreichung eines Antrags bei der Behörde für Geokadaster oder dem örtlichen Rat (wenn das Land kommunal ist), die Zustimmung zur Verarbeitung persönlicher Daten sowie ein Dokument, das die Teilnahme an Kampfhandlungen bestätigt.
Um ein freies Grundstück zu finden, kann man die Katasterkarte, einen persönlichen Besuch vor Ort, die Website der Hauptbehörde für Geokadaster oder den örtlichen Rat nutzen.
Die Exekutivbehörde oder die lokale Selbstverwaltung, die das Grundstück in Eigentum überträgt, trifft Entscheidungen über die Genehmigung des Landnutzungsprojekts und die Übertragung in Eigentum. Danach sollte man sich an die entsprechende Behörde wenden, um einen Auszug aus dem Register der Rechte an Immobilien und deren Belastungen zu erhalten, indem man die erforderlichen Dokumente vorlegt.
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