In Polen wurde eine Gehaltserhöhung angekündigt: Wer den Löwenanteil der Erhöhung erhält.


Erhöhung des Mindestlohns im Gesundheitswesen in Polen
Ab dem 1. Juli 2025 ist in Polen eine Erhöhung des Mindestlohns für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen geplant. Die Änderungen entsprechen den Bestimmungen des Gesetzes über den Mindestlohn im Gesundheitswesen, nach dem die Indexierung auf der Grundlage des durchschnittlichen Lohns im Land des Vorjahres berechnet wird.
Die Erhöhung betrifft zehn Kategorien von medizinischen Fachkräften. Am größten wird der Anstieg der Vergütung bei Ärzten und Zahnärzten mit Spezialisierung erwartet, bei denen der Mindestlohn von derzeit 10.375,45 Zloty auf 11.863,49 Zloty steigen kann.
“Apotheker, Physiotherapeuten, klinische Psychologen sowie Krankenschwestern und Hebammen mit Masterabschluss und Spezialisierung haben einen garantierten Mindestlohn von 10.554,42 Zloty. Für Ärzte ohne Spezialisierung wurde eine Grenze von 9.736,25 Zloty festgelegt, während Praktikanten zwischen 7.772,63 Zloty verdienen werden.”
Andere medizinische Fachkräfte wie Sanitäter, Techniker und Hilfskräfte erwarten ebenfalls eine Erhöhung ihres Mindestlohns. Die Vergütung für sie wird je nach Kategorie des Mitarbeiters zwischen 5.318,2 und 7.036,28 Zloty variieren.
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