Ukrainern wurde mitgeteilt, ob Binnenvertriebene einen Zuschuss für Gemeinschaftsdienste erhalten können.


Ukrainern wurde erzählt, wie Binnenvertriebene einen Wohnungszuschuss beantragen können
Die Erste stellvertretende Ministerin für Sozialpolitik, Daria Marchak, erklärte, dass Binnenvertriebene einen Wohnungszuschuss beantragen können. Viele Menschen haben Fragen zu diesem Thema, daher versuchte Marchak, diese Situation zu klären.
Nach ihren Worten können Binnenvertriebene unabhängig von der Registrierung einen Zuschuss erhalten, wenn sie tatsächlich in einer Wohnimmobilie leben, auch ohne einen Mietvertrag abzuschließen. Doch dafür müssen sie Dokumente vorlegen, die ihren Aufenthaltsort bestätigen (z. B. eine Bestätigung des Binnenvertriebenen).
Der Antrag kann bei verschiedenen Stellen gestellt werden, wie dem Amt für soziale Absicherung der Bevölkerung, dem CNAP, dem Servicezentrum des Rentenfonds oder online.
Zur Erinnerung, auch Rentnern wurde erklärt, wie sie eine Einkommensbescheinigung für den Erhalt eines Zuschusses erhalten können.
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